An jeder Schule wird eine Schulkonferenz eingerichtet. Mitglieder der Schulkonferenz sind

  1. die Schulleiterin oder der Schulleiter,

  2. mit jeweils einem Drittel der Sitze Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer einschließlich der Schulleiterin oder des Schulleiters, der Personengruppen der Erziehungsberechtigten und der Schülerinnen und Schüler sowie

  3. ein Vertreter des Schulträgers.

An Schulen bis zur Jahrgangsstufe 4 besteht die Schulkonferenz zur Hälfte aus Vertretern der Lehrerinnen und Lehrer und der Erziehungsberechtigten.

Der Schulkonferenz gehören bei Schulen über 300 Schülerinnen und Schülern 13 Personen an.

Die Schulkonferenz berät und beschließt über alle wichtigen Fragen der Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und deren Vertretungen.

Schulelternrat

Die Vorsitzenden der Klassenelternräte bilden den Schulelternrat. Die Klassenelternräte können ein anderes ihrer Mitglieder als Vertreter im Schulelternrat bestimmen. Der Schulelternrat unterstützt die Arbeit der Klassenelternräte beim Zusammenwirken von Schule und Erziehungsberechtigten.

Der Schulelternrat wählt zu Beginn seiner Amtszeit für die allgemein bildenden Schulen für die Dauer von zwei Schuljahren aus seiner Mitte einen Vorstand, dem ein Vorsitzender, zwei Stellvertreter und weitere zwei bis fünf Vertreter der Erziehungsberechtigten angehören, sowie die Vertreter der Erziehungsberechtigten in der Schulkonferenz.

Der Schulelternrat vertritt die schulischen Interessen aller Erziehungsberechtigten der Schule, beteiligt sich an der Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule und fördert die Mitwirkungs- und Verantwortungsbereitschaft der Erziehungsberechtigten